Steuerliche Auswirkungen der Eheschliessung
Die steuerlichen Regelungen für Verheiratete knüpfen an das zivilrechtliche Eheinstitut an. Erforderlich ist daher grundsätzlich eine standesamtliche Eheschließung in Deutschland. Andere Gemeinschaften (z.B. eheähnliche Gemeinschaft, Bedarfsgemeinschaft) fallen – wie auch Paare, welche nur rein kirchlich getraut wurden – nicht unter die steuerlichen Sonderregelungen.
Unser Merkblatt sagt Ihnen, welche steuerlichen Vorteile eine Eheschließung bei der Einkommenssteuer für Sie bringen kann und welche Auswirkungen auf andere Steuerarten auftreten.